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Ab 01. August gelten neue Regelungen

15. August 2022

im Teilzeit- und Befristungsgesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und im Berufsbildungsgesetz.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Arbeitsbedingungenrichtlinie wurde nicht nur das Nachweisgesetz, sondern auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geändert. Auch hier hat der ZDH die Änderungen in einer Synopse zusammengefasst: <<<hier klicken>>> Synopse Begründungspflichten

 

Quelle: Bundesverband Kreishandwerkerschaften

Bild: Pixabay

 

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