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Kassensysteme: Baden-Württemberg verlängert Frist zur Umrüstung

13. Juli 2020

Finanzministerin Edith Sitzmann hat verkündet, dass die Finanzverwaltung eine fehlende Umrüstung auf manipulationssichere Kassensysteme bis 31. März 2021 nicht beanstanden wird, wenn folgendes nachgewiesen werden kann:

– Die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) war bis zum 30. September 2020 nicht möglich und

– es erfolgte eine verbindliche Bestellung vor dem 1. Oktober 2020.

Damit kommt die baden-württembergische Finanzministerin einer Forderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) nach. Das Bundesfinanzministerium hatte sich geweigert, einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung über den 30. September 2020 hinaus zuzustimmen. Erfreulich ist außerdem, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen, kein Antrag beim Finanzamt gestellt werden muss. Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung des Finanzministeriums.

PM_Baden-Wuerttemberg_verlaengert_Frist_zur_Umruestung_auf_manipulationssichere_Kassensysteme_

 

 

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