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Aktuell

Meisterprämie: Bereits über 2 Millionen Euro ausbezahlt

Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk können in Baden–Württemberg seit Januar 2020 eine Prämie von 1.500 Euro für ihren erfolgreichen Prüfungsabschluss beantragen. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der abgelegten Prüfung in Baden-Württemberg liegen. DieMeisterprämie im Handwerk kann bei der zuständigen Handwerkskammer

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Digitalisierungs-Check: Wie digital ist mein Betrieb?

Finden Sie im Digitalisierungs-Check vom Mittelstand Digital-Zentrum Handwerk heraus, wie digital Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist und lassen Sie sich bei der digitalen Weiterentwicklung unterstützen. Idealerweise wird der Check mit Beratern aus Kammern, Innungen oder Verbänden durchgeführt. Link zum Check: https://bedarfsanalyse-handwerk.de/  

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FAQ zur Mautpflicht ab 01.07.2024 – Das sollten Sie wissen!

Wer ist von der Erweiterung der Maut betroffen?• Von der Erweiterung der LKW-Maut sind alle Fahrzeuge betroffen, deren technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) größer 3,50 t und kleiner 7,50 t ist und die zum Güterkraftverkehr eingesetzt werden können. Ändert sich dadurch auch etwas bei Fahrzeugen ab

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Hinweise zur E-Rechnung

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland Pflicht. Was aus Steuersicht bei Ausstellung und Empfang von E-Rechnungen zu beachten ist Für mehr Infos hier klicken Quelle: DHZ Deutsche Handwerks Zeitung

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17. Politisches Saueressen

Bereits zum 17. Mal fand in diesem Jahr das Politische Saueressen der Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis statt. Austragungsort war hierbei wieder das Ausbildungszentrum der lokalen Bau-Innung in der Westlichen 81. In diesem Jahr hat man sich seitens der Kreishandwererkschaft darauf beschränkt, lediglich die Abgeordneten der Region aus

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Neue Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

Neue Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte Das Innenministerium hat in einem Schreiben vom 21.05.2024 an die Regierungspräsidien mitgeteilt, dass die Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich befristet erhöht werden. Die Erhöhung der Wertgrenzen gilt befristet bis zum 31.12.2026. Für die

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