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BW-e-Gutschein: Gewerbetreibende sind nun antragsberechtigt

03. Mai 2018

Das Landesverkehrsministerium hat seinen BW-e-Gutschein für Handwerker geöffnet: Gewerbetreibende mit Lieferverkehr können jetzt ebenfalls Zuschüsse für die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen beantragen. Als Lieferverkehr gelten der geschäftsmäßige Transport von Dingen von oder zu Gewerbetreibenden oder Kunden sowie Fahrten von Handwerkern oder Baufahrzeugen, die als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden.

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Quelle: BWHT

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