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Energiepreispauschale gilt nicht für Berufsfachschüler

15. Mai 2023

Unsere Geschäftsstelle erreichen aktuell erneut Anfragen zur Energiepreispauschale (EPP) für Berufsfachschüler. Diese Regelung betrifft jedoch die Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz. Auf diese haben auch Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens 2-jährigen berufsqualifizierenden Abschlusses Anspruch. Darunter fällt jedoch nicht unsere 1-jährige Berufsfachschule (lediglich Anspruch als Anrechung auf 1. Lehrjahr). Die Schüler der 1-jährigen Berufsfachschule haben deshalb keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro.

Wir bitten dies zu berücksichtigen. Sofern Sie hierzu Fragen haben, rufern Sie auf unserer Geschäftsstelle an.

 

Bild: Kreishandwerkerschaft

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