Aktuell

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01.01.2021
Zu Jahresbeginn 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben. Er erhöht sich schrittweise zum 01. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro pro Stunde, zum 01. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro pro Stunde und zum 01. Juli 2022 auf brutto

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (v. 16.12.2020)
Pünktlich zum Start des „Lockdowns“ hat die baden-württembergische Landesregierung die neue Corona-Verordnung veröffentlicht und Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung bereitgestellt. Fragen und Antworten zur aktuell gültigen Corona-Verordnung Baden-Württemberg finden Sie unter nachfolgendem Link: hier klicken Sie brauchen Unterstützung oder haben Rückfragen? Dann rufen Sie

Landesregierung verkündet harten Lockdown ab 16.12.2020
Bund und Länder haben sich wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen auf einen harten Lockdown ab kommendem Mittwoch (16. Dezember) geeinigt. Das hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am heutigen Sonntag angekündigt. Demnach müssen die meisten Geschäfte ab Mittwoch schließen. Betroffen sind auch Friseursalons und Barbershops. Ausgenommen sind

Dank von (zweit-)höchster Stelle
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer und ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer der div. Prüfungsausschüsse, um ihnen für ihr hohes Engagement während der Corona-Pandemie zu danken. Trotz der hohen zeitlichen und oftmals auch

Weihnachten – Coronamaßnahmen Baden-Württemberg mehrsprachig
Anbei finden Sie eine Auflistung bzw. ein Schaubild der aktuell (ab 07.12.2020) geltenden Corona-Vorschriften des Landes Baden-Württemberg zur Kenntnisnahme. Die Auflistung wird dabei in mehreren Sprachen geführt. Sollten Sie ausländische Mitarbeiter in Ihrem Betrieb haben, dann drucken Sie sich die pdf.Datei in entsprechender Sprache aus

Was ändert sich bei der Maskenpflicht?
Ab dem 1. Dezember gilt auch für alle Arbeits- und Betriebsstätten eine Maskenpflicht. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen. Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz oder bei Verrichtung der Arbeitstätigkeit (z.B. in der Werkstatt) abgewichen werden,