Aktuell

Öffnungszeiten zwischen den Jahren
Die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft und der ihr angeschlossenen Innungen bleibt in der Zeit vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 7. Januar 2022 geschlossen. Ab Montag, den 10. Januar 2022 sind wir dann wieder zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie da. Wir wünschen allen ein frohes

Aktuelle (4.12.21) Corona-Regeln und Wirtschaftshilfen
Beiliegend erhalten Sie die aktuellen seit 4.12.2021 geltenden Corona-Regeln in einer verständlichen Übersicht <<hier klicken, um zur Überischt zu gelangen>> Aktuelle Corona-Wirtschaftshilfen Im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 02.12.2021 wurden folgende Neuerungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen u.a. durch den ZDH veröffentlicht: 1. Corona-Zuschüsse für den

Corona: Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Frauen
Nachfolgend erhalten Sie die vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales herausgegebenen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise. Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der

Baden TV Aktuell Interview mit Frank Herrmann
Welche Auswirkungen die neuen Corona- und Hygienemaßnahmen, wie z. B. die 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz, für die Betriebe und deren Beschäftigten haben, hierüber sprach unlängst Baden TV Aktuell u. a. mit Kreishandwerksmeister Frank Herrmann von der Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis. Die gesamte Reportage sowie das Interview finden Sie

Corona: Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht umfangreiche Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt: << hier klicken >> Bildquelle: pixabay

Betriebsrente: Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge verpflichtend
Die SIGNAL IDUNA informiert Übergangsfrist für Altverträge endet am 1. Januar 2022 Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber laut Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn Sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente umwandeln. Das galt bislang nur