Aktuell

Corona: Welche Regelungen gelten während der Weihnachtsferien?
Wir möchten Sie an dieser Stelle über die aktuelle Änderung bezüglich der Corona-Testung der Schüler und Schülerinnen während der Weihnachtsferien informieren. Schülerinnen und Schüler unterliegen in der unterrichtsfreien Zeit, also auch während der Weihnachtsferien, keiner regelmäßigen Reihentestung in der Schule, mit der Folge, dass sie

Flüchtlinge integrieren: Sprachflyer für Bäcker, Elektriker sowie Maler…
In jedem Beruf gibt es branchentypische Begriffe, die geflüchtete Menschen im Sprachkurs meist nicht lernen. Damit der Berufseinstieg schnell gelingt, hat das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ kleine Wörterbücher erstellt, in denen wichtige deutsche Begriffe in die Sprachen Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya übersetzt sind. Zur

Wanderausflug 2022 nach Südtirol
Auch im kommenden Jahr (2022) wird unsere Kreishandwerkerschaft wieder einen Wanderausflug durchführen. Termin wird wie üblich über Frohnleichnam sein (15.-18.6.). Nachdem der letzte Wanderausflug ins Ötztal (A) wegen der Coronapandemie hat abgesagt werden müssen, führt uns der kommende Ausflug wie schon des öftern nach Südtirol

Öffnungszeiten zwischen den Jahren
Die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft und der ihr angeschlossenen Innungen bleibt in der Zeit vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 7. Januar 2022 geschlossen. Ab Montag, den 10. Januar 2022 sind wir dann wieder zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie da. Wir wünschen allen ein frohes

Aktuelle (4.12.21) Corona-Regeln und Wirtschaftshilfen
Beiliegend erhalten Sie die aktuellen seit 4.12.2021 geltenden Corona-Regeln in einer verständlichen Übersicht <<hier klicken, um zur Überischt zu gelangen>> Aktuelle Corona-Wirtschaftshilfen Im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 02.12.2021 wurden folgende Neuerungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen u.a. durch den ZDH veröffentlicht: 1. Corona-Zuschüsse für den

Corona: Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Frauen
Nachfolgend erhalten Sie die vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales herausgegebenen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise. Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der